SFIV-Siegel

Nach Erhalt der EU-Zulassung für unseren Produktionsbetrieb, erhielten wir nun auch das SFIV-Siegel.

Vergabekriterien für das SIEGEL

  1. Der Betrieb muss den relevanten deutschen Bestimmungen und Verordnungen sowie denen des EU-Rechts für Lebensmittel entsprechen.
  2. Der Betrieb muss den jeweils gültigen hygienischen Richtlinien entsprechen und die Zulassung bzw. Registrierung muss vorhanden sein. Die Ergebnisse der letzten (drei) amtlichen Kontrollen sind bei Antragstellung vorzulegen. Es dürfen keine offen stehenden Beanstandungen und Auflagen vorhanden sein.
  3. Bei Erfüllung all dieser Kriterien genügen die Betriebe den in der Gemeinschaft für alle gleich geltenden Verordnungen (EG) Nr. 852/853/854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und der dazu gehörigen deutschen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts vom 8. August 2007.

 

Quelle: www.das-saechsische-fleischerhandwerk.de/sfiv-siegel