EU-Zulassung

EU-Zulassung für Fleischereien (unsere EU-Nummer SN 20341)

Seit dem 01.01.2006 ist das sogenannte EU- Hygienepaket anzuwenden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser europarechtlichen Vorschriften, die für alle Mitgliedstaaten in der europäischen Union gelten, ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. Hierzu zählen u. a. Fleisch einschl. Geflügel, Fisch, Milch und Eier.

 

Was ist die EU-Zertifizierung und welche Bedeutung hat sie?

Während vor dem 01.01.2006 die Zulassung eines Betriebes Voraussetzung dafür war, mit anderen Mitgliedstaaten der EG handeln zu dürfen, ist nunmehr die EU-Zulassung grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Lebensmittel überhaupt in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Nach Artikel 4 der VO (EG) 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer in der Gemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben be- und verarbeitet worden sind, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert - oder sofern dies erforderlich ist - zugelassen worden sind.  

 

Welche Betriebe sind zulassungspflichtig?  

  • Alle selbstschlachtenden Metzger oder Direktvermarkter (Schweine, Rinder, Lämmer, Pferde, Farmwild, Geflügel, Hasen)
  • Wildbearbeitungsbetriebe 
  • Umpackbetriebe
  • Einzelhandelsbetriebe, z. B. nicht selbstschlachtende Metzgereien oder Hofkäsereien, die an andere Einzelhandelsbetriebe (z. B. eigene Filialen, Gaststätten, Läden, Betriebskantinen),
  • die mehr als 100 km entfernt sind und
  • mehr als 1/3 ihrer Herstellungsmenge an Lebensmitteln tierischen Ursprungs abgeben -> so wie die Fachfleischerei During OHG
  • Betriebe der Milchwirtschaft
  • Betriebe, die im eigenen Betrieb hergestellte tierische Lebensmittel an andere zugelassene Betriebe abgeben

Unserem Antrag voraus gingen umfangreiche Bau- und Investitionsmaßnahmen. Der ganze Betrieb wurde in seinen Abläufen, die sich immer schon an den höchsten Qualitätsstandards orientierten, exakt an den Vorgaben der EG-Verordnung weiter optimiert.  

Was für uns schon immer selbstverständlich war, wurde nun in eine zulassungsfähige und in jedem einzelnen Punkt nachvollziehbare schriftliche Form gebracht und dokumentiert.

Nach Erhalt der EU-Zulassung sind wir nun berechtigt, unsere Produkte weiterhin in Filialen zu liefern oder Gastronomische Betriebe (EU-weit) zu beliefern.

Quelle: www.regierung.unterfranken.bayern.de